Damit von Elektrogeräten keinerlei Gefahr ausgeht, müssen sie von kompetenten Personen angeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn elektrische Bauteile an einem Gerät ersetzt werden sollen. Welche Personen berechtigt sind, diese Tätigkeiten auszuführen, wird in Artikel 15 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) festgelegt. Daher ist üblicherweise von der Norm NIV 15 die Rede.
In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu NIV 15. Sie erfahren, was die Norm besagt und wer eine Installationsbewilligung benötigt. Denn als Fachbetrieb für die Reparatur und Wartung von Haushaltsgrossgeräten kennen wir die Norm selbstverständlich ganz genau.
Wer braucht eine Installationsbewilligung?

Wer eine elektrische Installation durchführen oder ändern möchte, der muss über die dafür notwendigen Kenntnisse verfügen. Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) legt die Richtlinien dafür fest. Demnach wird zwischen einer allgemeinen und einer eingeschränkten Installationsbewilligung unterschieden. Beide Bewilligungen werden vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat erteilt.
Eine allgemeine Installationsbewilligung erhalten Personen, wenn sie durch eine Ausbildung fachkundig im Bereich der Elektroinstallation sind. Zudem müssen ihre Kenntnisse durch Weiterbildungen auf dem neuesten Stand sein. Darüber hinaus bieten sie Gewähr, dass sie die Vorschriften der NIV einhalten. Diese Beschreibung trifft in erster Linie auf Elektroinstallateure sowie Experten für Elektroinstallation zu.
Beschäftigt ein Betrieb eine fachkundige Person, die die technische Aufsicht über Elektroinstallationsaufgaben übernimmt, dann wird ihm eine Installationsbewilligung ausgestellt.
Eine eingeschränkte Installationsbewilligung erteilt das Inspektorat unter anderem dann, wenn elektrische Erzeugnisse angeschlossen werden sollen. Die Voraussetzungen sind Inhalt von NIV 15. Demnach muss die Tätigkeit von einem ausgebildeten Elektroinstallateur durchgeführt werden. Alternativ kann die Person, die die Installation erledigen soll, eine Prüfung beim Inspektorat absolvieren.
Somit ist NIV 15 vor allem für Betriebe relevant, die kommerziell elektrische Geräte reparieren. Damit sie die instandgesetzten Apparate wieder beim Kunden installieren können, benötigen sie die Installationsbewilligung.
Unsere Techniker von KMZ & Partner sind mit einer solchen Bewilligung ausgestattet. Sie können sich deshalb darauf verlassen, dass unsere Apparateinstallateure und Servicetechniker die notwendigen Fähigkeiten nach NIV 15 aufweisen.
Wichtige Richtlinien verstehen: NIV 15 im Facility-Management
Im Facility-Management fällt eine Reihe wichtiger Aufgaben an, die unter anderem den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen betreffen. Daher ist auch für diesen Bereich die NIV 15 von Relevanz.
Facility-Manager sind in Wohngebäuden, aber auch in Bürokomplexen und Produktionsstätten tätig. Dort kommt es nicht selten vor, dass sie elektrische Betriebsmittel anschliessen oder austauschen. Vor allem bei folgenden Anlagen ist dies oftmals notwendig:
- Beleuchtungssysteme
- Belüftungen
- Heizungssteuerungen
Damit Hauswarte, Haustechniker und Servicetechniker nicht jedes Mal einen Elektriker rufen müssen, lohnt sich eine eingeschränkte Installationsbewilligung für sie. Dadurch können sie zum Beispiel Pumpen oder Lüftungsgeräte austauschen und anschliessen. Auch sind sie in der Lage, Funktionsprüfungen durchzuführen.
Um eine Installationsbewilligung nach NIV 15 zu erhalten, müssen Facility-Manager und andere interessierte Personen an einer Schulung teilnehmen. Darin werden ihnen die wichtigsten Kenntnisse für den Umgang mit elektronischen Installationen vermittelt. Neben den Grundlagen der Elektrotechnik geht es vor allem um elektrische Sicherheitsvorschriften. In praktischen Übungen wird das theoretische erworbene Wissen vertieft.
Die Schulung wird durch eine Prüfung abgeschlossen, bei deren Bestehen das Eidgenössische Starkstrominspektorat die Installationsbewilligung ausstellt. Sie ist in der ganzen Schweiz gültig.
Nach fünf Jahren muss die Installationsbewilligung erneuert werden. Dafür muss wieder eine Schulung absolviert werden. Auf diese Weise stellt das Inspektorat sicher, dass die Fachkraft auch weiterhin die aktuellen Sicherheitsstandards einhält.
Ohne gültige Installationsbewilligung ist es verboten, elektrische Arbeiten auszuführen. Geschieht dies trotzdem, dann drohen Geldbussen und strafrechtliche Massnahmen. Begründet wird dies durch die Gefahren, die durch unsachgemässe Elektroinstallationen bestehen. Geräte und Menschen können durch Kurzschlüsse, Stromschläge und Brände zu Schaden kommen.
Praktische Anwendung: Elektrische Erzeugnisse gemäss NIV 15 anschliessen
Beim Anschliessen elektrischer Geräte gemäss NIV 15 geht es um Sicherheit – sowohl des Elektroinstallateurs als auch der späteren Nutzer. Daher müssen die Vorschriften und Verfahren, die das Eidgenössische Starkstrominspektorat vorgibt, genauestens eingehalten werden.
Bevor mit den Installationsarbeiten begonnen wird, muss der Stromkreis getrennt werden. Dabei muss ausgeschlossen sein, dass er sich wieder einschaltet. Mit einem zweipoligen Spannungsprüfer wird gemessen, dass definitiv keine Spannung vorhanden ist.
Bei seiner Arbeit muss der Elektroinstallateur die passende Ausrüstung nutzen. Dazu gehören isoliertes Werkzeug und Schutzkleidung. Ausserdem muss sich der Fachmann über die technischen Spezifikationen des Geräts informieren. So stellt er sicher, dass es für die vorhandene elektrische Installation geeignet ist.
Anschluss des Geräts
Um den Apparat anzuschliessen, müssen die elektrischen Leitungen identifiziert werden. Sie sind üblicherweise wie folgt farbig markiert:
- Aussenleiter (braun/schwarz)
- Schutzleiter (grün-gelb)
- Neutralleiter (blau)
Dementsprechend werden die Leitungen miteinander verbunden. Dafür müssen ihre Enden sauber abisoliert werden. Zudem muss eine feste Verbindung bestehen, indem die Steckverbindungen oder Schraubklemmen optimal angezogen werden. Auch darf keine Belastung der Leitungen vorliegen und keine Beschädigung drohen. Im Bedarfsfall können Durchführungen oder Rohre genutzt werden, um dies zu gewährleisten.
Inbetriebnahme des Geräts
Bevor das Gerät in Betrieb genommen wird, muss geprüft werden, ob die Installation ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Dafür werden mit einem Prüfgerät eine Isolationsmessung und eine Durchgangsprüfung vorgenommen. Zudem wird gecheckt, dass die Schutzleiter sicher miteinander verbunden sind.
Dann kann das Gerät unter Spannung gesetzt werden, um zu testen, ob es funktioniert. Dabei wird auf ungewöhnliche Geräusche und andere Auffälligkeiten geachtet. Auch eine rasche Erwärmung des Geräts könnte dafür sprechen, dass die Installation nicht reibungslos abgelaufen ist.
Sollte es notwendig sein, müssen bestimmte Schritte des Installationsprozesses wiederholt werden. Dies muss erneut unter Einhaltung der genannten Sicherheitsvorkehrungen geschehen.
Ist das Gerät voll funktionstüchtig und zeigt keine Auffälligkeiten, dann wird der Arbeitsplatz aufgeräumt. Es muss dafür gesorgt werden, dass weder lose Kabel noch Werkzeuge zurückbleiben. Sollte es erforderlich sein, wird der Installationsprozess dokumentiert.
Nur durch die beschriebene Vorgehensweise gelingt die Elektroinstallation auf sichere und zufriedenstellende Art.
Sichere Reparaturen und Installationen durch KMZ & Partner

Wir von KMZ & Partner reparieren Haushaltsgrossgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Backöfen und Geschirrspüler. Dabei gehen unsere Servicetechniker mit grosser Präzision vor. Dank ihrer Expertisen und Erfahrung identifizieren sie vorliegende Probleme rasch und beheben sie fachgerecht.
Kleinere Schäden können sie meist vor Ort reparieren. Bei grösseren Defekten ist es dagegen oft notwendig, das Gerät in unsere Werkstatt zu transportieren. Auf Wunsch erhalten Sie für diese Zeit ein Ersatzgerät von uns.
Sie können bei uns auch Neugeräte erwerben. Wir führen die neuesten Modelle namhafter Schweizer und internationaler Hersteller. Unter anderem erhalten Sie Produkte von Bauknecht, V-Zug, Miele und Electrolux bei uns.
Das von Ihnen erworbene Gerät transportieren wir zum gewünschten Standort und schliessen es dort an. Gerne nimmt unser Team auch bauliche Massnahmen vor, wenn dies für die Platzierung des Apparats erforderlich ist.
Um den Betrieb Ihres neuen Haushaltsgeräts abzusichern, können Sie bei uns ein Service-Abo abschliessen. Es deckt die Behebung von Störungen inklusive der Anfahrt und Arbeitszeit unserer Mitarbeiter ab. Je nach Vertrag, den Sie auswählen, können auch die Ersatzteile und/oder ein jährlicher Kontrollservice enthalten sein.
Generell empfiehlt es sich, Haushaltsgeräte regelmässig überprüfen zu lassen. Dadurch können Beschädigungen frühzeitig erkannt werden. Auch können Verschleissteile ausgetauscht werden, bevor sie einen Defekt verursachen. Sollten Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen haben, dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind per Kontaktformular und während unserer Reparaturannahme auch telefonisch erreichbar.